25 S. 24), wenn eine Lagertüre «geschlossen» (ebd.) – und nicht etwa zugeschlagen – werde. Demgegenüber wurde anlässlich der Abnahme im April 2012 von den beiden Vertretern des Berufungsklägers eine Wand, die bereits beim blossen Schliessen einer Türe «wackelt», weder bemängelt noch erwähnt (vi-KB 5). Eine Wand, die bereits beim Türeschliessen «wackelt», muss als hochgradig instabil bezeichnet werden. Rührte diese Instabilität von den Arbeiten der Berufungsbeklagten zwischen April 42 │ 56