7. Nachbesserungsanspruch und Rückbehaltungsrecht nach Art. 82 OR 7.1 Übersicht Der Berufungskläger macht geltend, er könne sich auf einen Nachbesserungsanspruch und das Rückbehaltungsrecht nach Art. 82 OR berufen. Die Berufungsbeklagte beruft sich auf 38 │ 56 Art. 152 SIA-Norm 118 und bringt vor, der rückbehaltene Betrag sei zur Zahlung fällig geworden.