hat der rechnungsstellende WIR-Teilnehmer seinem Vertragspartner schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen für die Zahlung der WIR-Schuld zu setzen. Erfolgt nach dieser Mahnung keine Zahlung in WIR, so wird die WIR-Forderung ganz in CHF fällig. Zur Berechnung der CHF-Forderung entspricht ein CHW einem CHF. Diese Regelung gilt auch heute noch (vgl. Ziff. C.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WIR Bank Genossenschaft vom 1. November 2020, Kapitel «Bedingungen der Teilnahme am WIR-Netzwerk»).