5.2.4 Bestellungsänderung Der Berufungskläger bringt vor, es liege hinsichtlich Pos. 321.002 Rückbau einer Wand, inkl. einer Türe, im 2. OG, und Pos. 321.007 Rückbau einer Wand, inkl. einer Türe, im UG, kein Mangel vor, sondern eine Bestellungsänderung im Sinne von Art. 84 SIA-Norm 118. Aufgrund seines Leistungsverzichts habe die Berufungsbeklagte keinen Anspruch auf Schadloshaltung. Die Berufungsbeklagte bestreitet dies zusammengefasst.