5.2.3.3 Die Pos. 321.002 Rückbau einer Wand, inkl. einer Türe, im 2. OG, und Pos. 321.007 Rückbau einer Wand, inkl. einer Türe, im UG, waren 2012 kein Thema, nicht einmal bei der Werkabnahme bzw. im Prüfprotokoll vom 4. April 2012. Es ist unwiderleglich von einem Verzicht auf Mängelrüge auszugehen (Art. 158 Abs. 3 SIA-Norm 118; soeben, E. 5.2.2). Der Berufungskläger selbst betonte seinerzeit, dass seine «Schlussabrechnung für Baumeisterarbeiten» – die weder Pos. 321.002 noch Pos. 321.007 thematisierte – «korrekt» gewesen sei. Damit anerkannte der Berufungskläger 2012 die Kosten für die Pos. 321.002 und Pos.