Differenzen im Sinne der SIA-Norm 118 bestünden einzig darin, dass zwei Rechnungspositionen («fällen der Bäume und Eiche bzw. Rodungen» sowie «betreffend Regierapport Nr. A31506») vom Berufungskläger nicht akzeptiert worden seien. Weitere Vorbehalte habe der Berufungskläger nicht angebracht. Zu diesen zwei Rechnungspositionen mache die Vorinstanz anschliessend Ausführungen, welche im Rahmen der vorliegenden Berufung nicht weiter thematisiert und in Frage gestellt würden. Damit sind diese vorinstanzlichen Ausführungen nicht angefochten. Es erübrigen sich Weiterungen.