Generalunternehmung AG bat die Berufungsbeklagte, ein Exemplar zu unterzeichnen und an sie zurückzuschicken. Besagtes Schreiben betraf das «Projekt: Umbau X.__strasse xx, yyyy Y.__» und den «Werkvertrag BKP 211 Baumeisterarbeiten». Die diesem Schreiben beigefügten «Unternehmerschlussabrechnung per 7. Juli 2012» betraf ausschliesslich die Arbeitsgattung BKP 211. Dort steht unter der Zwischenüberschrift «03.04.2012 Nichtgeleistete Arbeiten» neben «neues Eingangsvordach (WV)», «Fällen der Bäume und Eiche (WV)» und «Bestehender Zugang rückbauen (WV-Auftrag an M.__)» ebenfalls die Position «Nicht ausgeführter Natursteinbelag (WV)» über Fr. 750.– (vi-KB 19).