Mit als «Schlussabrechnung» betiteltem Schreiben der A.__ Generalunternehmung AG, Y.__, vom 7. Juli 2012 stellte die Verwaltungsratspräsidentin B.A.__ der Berufungsbeklagten «[a]ls Beilage […] nun die von uns erstellte Schlussabrechnung in 2-facher Ausführung» zu. Die A.__ 28 │ 56