Ende der Bauphase «Rohbau 2» (BKP 22) erfolgen (vorstehende E. 2.2). Indem die Werkverträge BKP 211 und BKP 226.2 Bautätigkeiten verschiedener Bauphasen und unterschiedlicher Stadien der jeweiligen Bauphase betrafen, hat der Berufungskläger umso präziser zu begründen bzw. zu rügen (vgl. Art. 310 ZPO und vorstehende E. 1.3.1), inwiefern diese Verträge funktional gleichwohl zusammenhängen könnten.