Entgegen den sinngemässen Vorbringen des Berufungsklägers handelt es sich bei den BKP- Zahlen nicht um ein akademisch verkopftes Glasperlenspiel. Vielmehr strukturiert der Baukostenplan (BKP) die Planung und Organisation eines Bauprojekts und dient der Kommunikation zwischen Baubeteiligten (vorstehende E. 2.2). Dadurch sind die BKP-Zahlen nicht derart belanglos, wie der Berufungskläger geltend macht.