bruch- und Baumeisterarbeiten (Werkvertrag BKP 211) in der Phase «Rohbau 1» (BKP 21), Arbeiten am Fassadenverputz (Werkvertrag BKP 226.2) hingegen in der Phase «Rohbau 2» (BKP 22) stattfinden, erübrigten sich im damaligen E-Mail-Verkehr folglich umständliche oder weitschweifige Verweise auf die jeweilige Bauphase, Arbeitsgattung oder BKP-Zahl.