Phase «Rohbau 2» (BKP 22) durchzuführen. Arbeiten der Phase «Rohbau 2» (BKP 22) können gewöhnlich erst dann angegangen werden, wenn vorgängig die Arbeiten der Phase «Rohbau 1» (BKP 21) grundsätzlich fertiggestellt sind, so, wie die Phasen «Ausbau 1» (BKP 27) und «Ausbau 2» (BKP 28) erst dann angegangen werden können, sobald der Rohbau abgeschlossen ist und verschiedenste Anlagetypen (BKP 23–26) verbaut worden sind. Den in Bausachen erfahrenen Parteien und ihren im Bauwesen berufstätigen Angestellten bzw. Vertretern musste somit bewusst gewesen sein, in welcher Bauphase man sich zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils befand («Rohbau 1», BKP 21, oder «Rohbau 2», BKP 22). Indem Ab-