Der Berufungskläger bringt vor, dass die Berufungsbeklagte die angeblich offenen Posten unter «einem Debitor» führe. Es würden buchhalterisch nicht separate Debitoren geführt. Dies sei ein klarer Beleg hierfür, dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien einheitlich geführt und betrachtet worden seien. Die Berufungsbeklagte propagiere die klare Abtrennung der beiden Verträge, welche nichts miteinander zu tun haben sollten; buchhalterisch finde eine solche Abtrennung jedoch nachweislich ebenso wenig (wie anderswo) statt.