Wenn steht, dass je ein Vertreter der Berufungsbeklagten und der E.__ S.p.A. einen Entscheid gemeinsam fällten («der von Ihnen [sic] gefällte Entscheid») und diesen gemeinsam, mit einer Stimme, gegenüber dem Vertreter des Berufungsklägers erklärten («sind jedoch überzeugt»), dann spricht auch dies für eine Gleichrangigkeit und gegen ein Subordinationsverhältnis, denn hätte ein Subordinationsverhältnis bestanden, hätte nur der Vertreter der Berufungsbeklagten gesprochen, nicht zusätzlich noch eine subordinierte Hilfsperson, der aufgrund des Subordinationsverhältnisses, keinerlei Entscheidkompetenz zukommt.