BB 37), nachdem die Natursteinriemchen entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht entfernt worden seien. Der Systemaufbau der Fassade sei somit nachweislich sowohl von den Baumeisterarbeiten als auch vom Werkvertrag der verputzten Aussenwärmedämmung abhängig. Die E.__ S.p.A. könne nie eine Systemgarantie ausstellen, wenn eben nicht das ganze System, d.h. der gesamte Aufbau, aufeinander abgestimmt wäre.