3.5.4 E.__ 3.5.4.1 Der Berufungskläger bringt vor, allein ein Blick auf die von der Berufungsbeklagten vertraglich geschuldete Systemgarantie der E.__ S.p.A. belege den entsprechenden Zusammenhang zwischen den Werkverträgen BKP 211 und BKP 226.2 (mit Hinweis auf vi-BB 12). Die E.__ S.p.A., eine Subunternehmerin bzw. Hilfsperson der Berufungsbeklagten, sei im Rahmen der Erledigung der Baumeisterarbeiten beigezogen worden (mit Hinweis auf vi-KB 27 und vi- 17 │ 56