Daran ändert im Übrigen nichts, wenn die «Ausschreibung» nicht submissionsrechtlich verstanden wird (analog BöB [SR 172.056.1]), sondern als Einladung zur Offertstellung (vgl. Art. 7 OR; Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 SIA-Norm 118; ANTON EGLI, in: Gauch/Stöckli [Hgg.], Kommentar zur SIA-Norm 118, 2. A. 2017, Anm. 2–4 zu Art. 4 SIA-Norm 118). Auch hier konnte sich die Berufungsbeklagte nicht sicher sein, dass der Berufungskläger ihre Offerte(n) annimmt und nicht diejenige(n) eines beliebigen Drittanbieters.