Die Berufung ist innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids bzw. seit der nachträglichen Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich und begründet einzureichen 6 │ 56 (Art. 311 Abs. 1 ZPO). Die Berufung vom 11. März 2020 wurde fristgerecht eingereicht (Versand der Entscheidbegründung am 7. Februar 2020, Empfang desselben am 10. Februar 2020) und entspricht den Formanforderungen. Auf die Berufung ist demnach einzutreten.