Die Pauschale des Schlichtungsverfahrens beträgt Fr. 300.00 (inkl. Auslagen). Diese wurde durch den klägerischen Kostenvorschuss im Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 bezahlt. Der Betrag von Fr. 300.00 wird im Umfang von 88.75% bzw. Fr. 266.25 dem Beklagten und im Umfang von 11.25% bzw. Fr. 33.75 der Klägerin auferlegt. Der Beklagte hat der Klägerin intern und direkt den Betrag von Fr. 266.25 zu bezahlen. 4. Die Kostennote des Rechtsvertreters der Klägerin, lic.