Die Kosten von Fr. 11‘156.60 für die Schliessung des Sondierlochs wurden durch den Beklagten bezahlt. Der Betrag von Fr. 11‘156.60 wird im Umfang von 11.25% bzw. Fr. 1‘255.10 der Klägerin und im Umfang von 88.75% bzw. Fr. 9‘901.50 dem Beklagten auferlegt. Die Klägerin hat dem Beklagten somit intern und direkt den Betrag von Fr. 1‘255.10 zu bezahlen. 4 │ 56