Die Gerichtskasse Nidwalden wird demnach angewiesen, der Klägerin die Restanz von Fr. 1‘255.10 zurückzuerstatten. Der Kostenanteil des Beklagten von Fr. 29‘571.80 wird mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 25‘000.00 für das Gutachten verrechnet und ist in diesem Umfang bezahlt. Der Beklagte hat der Gerichtskasse Nidwalden folglich innert 30 Tagen seit Rechtskraft des Urteils den Restbetrag von Fr. 4‘571.80 zu bezahlen. Die Kosten von Fr. 11‘156.60 für die Schliessung des Sondierlochs wurden durch den Beklagten bezahlt.