Die Gerichtskosten im Umfang von Fr. 31‘630.20 (Entscheidgebühr von Fr. 4‘500.00 für das unbegründete Urteil, Auslagen für das Gutachten von Fr. 27‘130.20) werden im Umfang von 11.25% bzw. Fr. 3‘558.40 der Klägerin und im Umfang von 88.75% bzw. Fr. 28‘071.80 dem Beklagten auferlegt. Die Mehrkosten für die vollständige Ausfertigung des Urteils von Fr. 1‘500.00 (inkl. Auslagen) werden ebenfalls dem Beklagten auferlegt.