«1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 60‘754.95 (Werklohnforderung aus Baumeisterarbeiten BKP 211) zuzüglich Zins zu 5% seit dem 28. Juni 2013 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten im Umfang von Fr. 31‘630.20 (Entscheidgebühr von Fr. 4‘500.00 für das unbegründete Urteil, Auslagen für das Gutachten von Fr. 27‘130.20) werden im Umfang von 11.25% bzw. Fr. 3‘558.40 der Klägerin und im Umfang von 88.75% bzw. Fr. 28‘071.80 dem Beklagten auferlegt.