6. Wird ein Revisionsgesuch gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen, sind die Kosten des Revisionsverfahrens vom Staat zu tragen. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 500.00 festgesetzt (Art. 23 PKoG; NG 261.2). Demnach erkennt das Obergericht: 1. Das Revisionsgesuch der Staatsanwaltschaft Nidwalden vom 28. Januar 2021 wird gutgeheissen und der gegen A.__ erlassene Strafbefehl STA-Nr. A1 20 2425 vom 23. September 2020 aufgehoben. 2. Die Strafsache wird zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Nidwalden zurückgewiesen. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 500.00 gehen zu Lasten des Staates.