1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Einspracheentscheid des kantonalen Steueramtes vom 18. Februar 2020 aufgehoben und die Sache zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Gerichtsgebühr für den vorliegenden Entscheid beträgt pauschal Fr. 1'000.‒.