Die ordentliche Gerichtsgebühr für den vorliegenden Entscheid beträgt nach Massgabe des Umfangs, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Streitsache pauschal Fr. 1'000.‒ (vgl. Art. 2 PKoG) und die herabgesetzte Gerichtsgebühr für das am 20. Oktober 2020 versandte Entscheiddispositiv pauschal Fr. 600.‒ (Art. 4 Abs. 3 und Art. 17 PKoG).