Die Beschwerde ist gutzuheissen, der Einspracheentscheid des kantonalen Steueramtes Nidwalden vom 18. Februar 2020 aufzuheben und die Sache zur Neuveranlagung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. 5. 5.1 Die Gerichtskosten gehen im Rechtsmittelverfahren zu Lasten der unterliegenden Partei und bemessen sich nach dem kantonalen Prozesskostengesetz (PKoG [NG 261.2]; Art. 188 StG i.V.m. Art. 116 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 1 VRG, Art. 145 Abs. 2 i.V.m. Art. 144 Abs. 1 und 5 DBG, 78 GerG). Für das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht beträgt die ordentliche Gebühr Fr. 100.‒ bis Fr. 7'000.‒ (Art. 17 PKoG).