4.2 Diesen Unterlagen ist zu entnehmen, dass neben der Dachsanierung (Abbruch und Wiederaufbau mit Isolierung der Giebelwände) neu eine Wohnfläche (Hobbyraum) von ca. 17.00 m2 mit Schlepplukarne erstellt wurde (bf.Bel. 1 und 2). Mit diesem Ausbau steht fest und ist auch seitens des Beschwerdeführers unbestritten, dass nicht die gesamten Sanierungskosten von Fr. 252'100.– werterhaltenden Charakter haben.