Dabei handelt es sich jedoch nicht um Rechtsnormen mit direkter Aussenwirkung gegenüber dem Bürger, sondern lediglich um verwaltungsinterne Verwaltungsvorschriften, welche die Verwaltungspraxis der Steuerbehörde dokumentieren und primär der einheitlichen, rechtsgleichen Anwendung dieser Praxis dienen. Insofern ist die Richtlinie Liegenschaftskosten nützlich, als sie eine objektive Grundlage für die Beurteilung von Einzelfällen bietet, aber sie entbindet das kantonale Steueramt (und das Gericht) nicht von der Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls.