3.2 Neben diesen gesetzlichen Regelungen hat das kantonale Steueramt am 21. Januar 2010 die Richtlinie Liegenschaftskosten erlassen (Steuerdossier act. 71-88). Die Ziffern 3.1. und 3.2 enthalten Aufzählungen zu werterhaltenden respektive wertvermehrenden Aufwendungen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Rechtsnormen mit direkter Aussenwirkung gegenüber dem Bürger, sondern lediglich um verwaltungsinterne Verwaltungsvorschriften, welche die Verwaltungspraxis der Steuerbehörde dokumentieren und primär der einheitlichen, rechtsgleichen Anwendung dieser Praxis dienen.