1.1 Angefochten ist der Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts vom 18. Februar 2020, mit welchem die Einsprache des Beschwerdeführers gegen die Veranlagungsverfügung vom 10. Dezember 2018 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 sowie Direkte Bundessteuer 2017 abgewiesen wurde.