F. Das Dispositiv wurde den Parteien am 20. Oktober 2020 versandt. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 (Eingang: 23. Oktober 2020) verlangte das kantonale Steueramt die vollständige Ausfertigung des Entscheids. G. Auf die Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird – sofern erforderlich – in den nachstehenden Erwägungen eingegangen; die Relevanz aller übrigen Vorbringen wird vom Gericht verneint. 4 I 10 Erwägungen: 1.