7. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG i.V.m. Art. 18 PKoG [NG 261.2]). Bei diesem Ausgang ist keine Parteientschädigung zu sprechen. 9 Demgemäss erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Dieser Entscheid ergeht kosten- und entschädigungslos. 3. Zustellung dieses Entscheids an: Stans, 14. Dezember 2020 VERWALTUNGSGERICHT NIDWALDEN Sozialversicherungsabteilung Die Vizepräsidentin lic. iur. Barbara Brodmann Der Gerichtsschreiber Dr. iur. Marius Tongendorff