Für das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht beträgt die Gerichtsgebühr Fr. 100.— bis Fr. 7ʻ000.— (Art. 17 PKoG). Die Gerichtsgebühr für den vorliegenden Entscheid beträgt pauschal Fr. 5'400.—, geht ausgangsgemäss und unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdeführer, wird dem bereits geleisteten Gerichtskostenvorschuss von Fr. 5'400.— entnommen und gilt als bezahlt.