Die umweltrechtliche Beurteilung des Projekts hat ergeben, dass die geplante Anlage nicht zu übermässigen Immissionen führt. Es ist nicht mit massgeblichen Immissionen wie Lärm, Schmutz und Staub zu rechnen bzw. können diese mit gezielten Massnahmen an der Quelle bekämpft werden (vgl. E. 8.4 ff. oben). Der Betrieb verursacht zudem lediglich während den verbindlich vorgeschriebenen Betriebszeiten Immissionen und ruht zum Abend und zum Wochenende. Sämtliche Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte und Planungswerte werden eingehalten.