10.2 Gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Z.__ befindet sich strittige Parzelle in der Industriezone I mit der ES IV, wovon grundsätzlich auszugehen ist. Aufgrund der Planungszone vom … sind nun auch die Bestimmungen der Gewerbezone gemäss Art. 63 BauG sowie Art. 16 BZR Z.__ und der entsprechenden Lärmempfindlichkeitsstufe (ES III), wie auch die weiteren massgebenden Bestimmungen des Umweltschutzrechts zu berücksichtigen. Daher ist zu prüfen, ob das Bauprojekt auch in der Gewerbezone zonenkonform und damit bewilligungsfähig ist.