In Umsetzung der Interpellation der Landräte L.__ und C.__ könne dieser Bereich von der Landwirtschaftszone in die Industriezone umgezont werden, womit ein in der Bevölkerung unbestrittener Standort für die Aufbereitung von Bauschutt geschaffen werde. Mit der Umzonung in die Industriezone sei sicherzustellen, dass der Brecherbereich von Mitbewerbern genutzt werden dürfe. Dies sei auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, da die von der Beschwerdegegnerin gemietete Brecheranlage gemäss Baubewilligungsunterlagen an 50 Tagen pro Jahr eingesetzt werde. 42 I 48