Bezüglich der Sicht auf die A.__strasse seien keine Massnahmen erforderlich und der Spiegeleinsatz könne vollständig auf den Rad-/Gehweg ausgerichtet werden. Die Einmündung in die Zufahrtsstrasse B.__strasse wird sodann neu in Richtung Osten zur Zentralbahn hin, unter Beanspruchung von ca. 12 m2 Land der H.__ AG, verbreitert, und die minimale Unterschreitung der erforderlichen Sichtweiten auf den Rad- /Gehweg wird gemäss I.__ AG bereits heute mit Hilfe eines Spiegels entschärft. Gemäss verbindlichem Plan Nr. 24883-105 IND. vom 13. Mai 2016 wird die Optimierung mittels Verkehrsspiegel in Grösse, Zahl und Ausrichtung zudem nach dem Erstellen der Strassenverbreiterung geprüft.