5.4 S. 13), wozu eine Ausweichbucht geplant ist. Die Mehrbelastung der Kantons- und Gemeindestrassen und insbesondere der A.strasse beträgt hingegen nur maximal +1.8 % bzw. deutlich weniger auf den übrigen Strecken. Das gesamte induzierte Verkehrsaufkommen bleibt mithin nach wie vor gering (vgl. VI1-C-3-2, Verkehrsgutachten Ziff. 8.2 S. 23 und Ziff. 4.2 S. 6 sowie UVB Ziff. 2.5 S. 5). Und mit den geplanten und verpflichtenden Massnahmen wird auch dem Mischverkehr und der allgemeinen Sicherheit verhältnismässig Rechnung getragen. 38 I 48