Infolgedessen passte die Beschwerdegegnerin die Verkehrsplanung mit den empfohlenen Massnahmen zur Erschliessung nochmals an (vgl. VI1-C-3-2, Schreiben der J.__ AG vom 23. Juni 2016). Die I.__ AG bestätigte schliesslich mit Stellungnahme vom 23. Juni 2016, dass den vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemäss Plan Verkehrskonzept Situation 1:500 Plan Nr. 2483-105 IND. E vom 13. Mai 2018 zugestimmt werden könne. Die Massnahmen seien unter den gegebenen Rahmenbedingungen geeignet, um eine zweckmässige Erschliessung zu gewährleisten.