Die Erschliessung wurde im UVB-Verfahren dargelegt und die I.__ AG hat den IST-Zustand aufgenommen, an drei Standorten Verkehrserhebungen durchgeführt, die Begegnungsfälle analysiert und die Befahrbarkeit des Knotenpunktes A.strasse/B.strasse sowie die Führung und Sicherheit Langsamverkehr geprüft. Dabei gelangte sie zum Ergebnis, dass die Erschliessung des vorgesehenen Standortes für den Lager- und Aufbereitungsplatz über die bestehende B.__Strasse grundsätzlich gegeben sei.