9.3.2 Grundlage dieses Entscheids beziehungsweise der Erschliessungsfrage war das Verkehrsgutachten vom 9. Dezember 2015. Dieses basiert hauptsächlich auf den Bauplänen, dem UVB vom 3. Juni 2015, den Datenblättern der Fahrzeugtypen vom 14. September 2015 und den Normen des VSS (vgl. VI1-C-3-2, Verkehrsgutachten Ziff. 2). Die Erschliessung wurde im UVB-Verfahren dargelegt und die I.__ AG hat den IST-Zustand aufgenommen, an drei Standorten Verkehrserhebungen durchgeführt, die Begegnungsfälle analysiert und die Befahrbarkeit des Knotenpunktes A.strasse/B.strasse sowie die Führung und Sicherheit Langsamverkehr geprüft.