Es kann beispielsweise auf die Beschränkung von Betriebszeiten und Betriebstagen, die Wasserbedüsung sowie die Befeuchtung des Materiallagers und den Einsatz von Partikelfiltern verwiesen werden (vgl. UVB S. 12 und 17). Mit diesen Massnahmen werden alle zulässigen Messwerte eingehalten. Auch die von der Anlage erzeugten Lärmimmissionen halten die Planungswerte an allen Empfangspunkten ein (vgl. LSV Anhang 6). Gemäss UVB betragen die Gesamtbeurteilungspegel an den im Projektperimeter liegenden Empfangspunkten EP7 und EP8 (Büroanbau Ost und Nord der Firma F.__ AG) an einem "Brechertag" 48 bzw. 55 dB(A) (vgl. VI1-C-3-2, UVB Anhang 6-1).