Erdwall als Sicht- und Immissionsschutz umschlossen werden. Da die Fläche vorerst für 15 Jahre gemietet werden soll – mit der Option, den Vertrag zweimal um 5 Jahre zu verlängern – werden keine Massivbauten, sondern nur mobile und oberirdische Anlagen erstellt (bis auf die befestigten Lager- und Verkehrsflächen sowie den Erdwall). Nebst dem 3 m hohen Erdwall werden weitere technische und betriebliche Massnahmen zum Schutz der Umwelt getätigt. Es kann beispielsweise auf die Beschränkung von Betriebszeiten und Betriebstagen, die Wasserbedüsung sowie die Befeuchtung des Materiallagers und den Einsatz von Partikelfiltern verwiesen werden (vgl. UVB S. 12 und 17).