8.4.3 Aufgrund dieses Sachverhalts ist festzustellen, dass das umweltschutzrechtliche Verfahren eingehalten und alle notwendigen Umweltabklärungen getroffen wurden. Die Untersuchungen und insbesondere die hier massgeblichen Emissionsberechnungen wurden nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt (vgl. UVB S. 11 und 15). Die ermittelten Daten sind umfassend, nachvollziehbar und schlüssig. Mit Schreiben vom 2. März 2018 wurde auch ausdrücklich nochmals bestätigt, dass das Amt für Umwelt das Bauprojekt aus umweltrechtlicher Sicht geprüft habe und das Gesuch auch in der Gewerbezone bewilligungsfähig sei.