Insgesamt entspreche das Vorhaben mit den vorgesehenen Massnahmen den umweltrechtlichen Anforderungen. Aus Sicht des Immissionsschutzes sei der vorgesehene Standort in der Industriezone, jedoch abseits von Wohnzonen, für eine Lager- und Aufbereitungsanlage sodann gut geeignet und sachgerecht zoniert. Die Anforderungen der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes würden mit technischen und betrieblichen Massnahmen erfüllt. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die umliegende kommunale Landschaftsschutzzone werde mit dem Anlegen eines Erdwalls sowie geeigneter Bepflanzung minimiert (Ziff. 15, S. 30). 32 I 48