6.5 S. 17). Zum Schutz der Umwelt werde das Betriebsareal ferner auf drei Seiten (Nord, West, Süd) mit einem 3 m hohen Erdwall als Immissionsschutz eingefasst. Die Zahl der Einsatztage der Prallbrecher- und Siebanlage beschränke sich zudem auf ca. 20 bis maximal 50 pro Jahr, und die eingesetzten Maschinen und Geräte würden den zulässigen Schallleistungspegeln gemäss Maschinenlärmverordnung (MaLV) entsprechen (Ziff. 6.4 S. 17). Ausserhalb des Betriebsareals führe die Anlage schliesslich nicht zu wesentlichen Erschütterungen oder Körperschall (Ziff. 7.3 S. 18). Insgesamt entspreche das Vorhaben mit den vorgesehenen Massnahmen den umweltrechtlichen Anforderungen.