Die durch die Anlage erzeugten Emissionen von Stickstoffoxid (NOx) und Feinstaub (PM10) seien im Vergleich zu den Gesamtemissionen in Z.__ von untergeordneter Bedeutung. Als Folge davon würden sich die Immissionsbelastungen nicht relevant verändern. Besonders zu beachten sei die Staubentwicklung beim Materialumschlag, -transport und bei der Materialaufbereitung. Mit den vorgesehenen Massnahmen liessen sich übermässige Staubbelastungen in der Umgebung verhindern (vgl. Ziff. 4.5 f. S. 12).