Am 29. November 2016 erging schliesslich die kantonale Gesamtstellungnahme und der kantonale Gesamtbewilligungsentscheid (vgl. VI1-C-3-9), welche der Baubewilligungsbehörde zusammen mit der Beurteilung des Amtes für Umwelt zugestellt wurden. Weiter bestätigte das Amt für Raumentwicklung mit Schreiben vom 2. März 2018, dass das Amt für Umwelt das zu beurteilende Bauprojekt aus umweltrechtlicher Sicht geprüft habe und festhalte, dass dieses auch in der Gewerbezone bewilligungsfähig sei (VI1-C-2).