Am 21. Juni 2016 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Baubewilligungsbehörde das überarbeitete Baugesuch mit UVB vom 2. März 2015 ein (VI-1-C-3). Das Amt für Umwelt hat den UVB mit Bericht vom 15. November 2016 beurteilt und ist im Wesentlichen zum Ergebnis gelangt, der UVB sei unter Berücksichtigung der Anmerkungen gemäss den Ziffern 4 und 5 vollständig und korrekt. Bei Beachtung der Bedingungen und Auflagen gemäss Ziffer 6 entspreche das Vorhaben den Vorschriften über den Schutz der Umwelt. Der Baubewilligungsbehörde werde beantragt, der Beurteilung und Antragstellung zuzustimmen und über das Vorhaben abschliessend zu entscheiden (vgl. VI1-C- 3; BF1-A-1 Ziff. 3.2 S. 7).